Corona-VO: Wettkämpfe und Duschen ab Juli möglich

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Zum 01.07.2020 tritt eine neue Corona-Verordnung „Sport“ in Kraft, welche bis Ende August Bestand haben soll. Mit ihr wird „richtiges“ Training möglich und anschließend darf auch geduscht werden.

Zu beachten ist allerdings, dass ein Mindestabstand von 1,5 Meter sowohl in den Duschen als auch in den Umkleiden eingehalten werden muss. Entsprechende Schilder werden vor Ort ausgehängt.

Zwar soll weiterhin während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind allerdings für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen. Diese „Situationen“ mussten bislang vermieden werden. Soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind in jedem Training oder jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden. Nicht aus der Sport-Verordnung, jedoch aus der allgemeinen Verordnung lässt sich ableiten, dass bis zu 20 Personen an einem Training teilnehmen dürfen. Denn Ansammlungen bis zu 20 Personen werden darin erlaubt. 

Auch der Ligabetrieb und Wettkämpfe werden wieder erlaubt. Der jeweilige Veranstalter hat dafür ein über die Veranstaltungsreihe übergreifendes Hygienekonzept zu erstellen.

Erlaubt sind ab Juli Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe mit bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern. Sollten die Zuschauer einen festen Sitzplatz zugewiesen bekommen, dürfen es auch bis zu 250 Zuschauer sein, die, sofern diese einen Abstand von 1,5 m einhalten. In gerader Linie Verwandte, Geschwister, Neffen, Nichten, Ehegatten, Lebensgefährten und Haushaltsangehörige brauchen diesen Abstand nicht einhalten.  

Ab August bis Ende Oktober dürfen dann insgesamt 500 Sportler und Zuschauer bei einem Wettbewerb anwesend sein. Aufgrund des Mindestabstandes wird diese Zahl in der Sporthalle Ottersweier nicht erreicht werden können. Die notwendige Datenerhebung, welche vier Wochen aufbewahrt werden muss, stellt zudem eine organisatorische Hürde.   

PDF mit dem Wortlaut der neuen Verordnung:

 

 

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